Wahlberechtigte aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum informieren sich über das Wahlrecht bei der Kommunalwahl Hannover 2026.

Kommunalwahl Hannover 2026 – Wer darf wählen?

Bei der Kommunalwahl Hannover 2026 können deutlich mehr Menschen ihre Stimme abgeben als bei manchen anderen Wahlen. In Niedersachsen gilt bei Kommunalwahlen bereits ein Wahlalter ab 16 Jahren. Wahlberechtigt sind außerdem nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für die Menschen in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum ist zusätzlich entscheidend, seit wann sie ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet haben und ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Am Sonntag, 13. September 2026, werden in Hannover mehrere kommunale Vertretungen und politische Spitzenämter gewählt. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann über den Stadtbezirksrat Ricklingen, den Rat der Landeshauptstadt Hannover und die Regionsversammlung der Region Hannover mitentscheiden. Hinzu kommen die Direktwahlen zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover sowie zur Regionspräsidentin oder zum Regionspräsidenten. Welche Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gelten und worauf insbesondere Erstwählerinnen, Erstwähler und EU-Bürger achten sollten, wird im Folgenden ausführlich erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Wer ist bei der Kommunalwahl Hannover 2026 wahlberechtigt?

Für das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl in Hannover am 13. September 2026 müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. Die betreffende Person muss am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet haben und darf nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Zusätzlich ist für die praktische Teilnahme an der Wahl die Eintragung in das Wählerverzeichnis beziehungsweise ein gültiger Wahlschein erforderlich.

Diese Voraussetzungen gelten grundsätzlich für die niedersächsischen Kommunalwahlen und damit auch für Wahlberechtigte in Hannover, Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum. Anders als bei einer Bundestagswahl spielen bei der Kommunalwahl mehrere räumliche Ebenen eine Rolle. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob grundsätzlich ein kommunales Wahlrecht besteht, sondern auch, für welches Wahlgebiet die jeweilige Person wahlberechtigt ist.

Kommunalwahl Hannover: Wählen ist bereits ab 16 Jahren möglich

Eine Besonderheit des niedersächsischen Kommunalwahlrechts ist das vergleichsweise niedrige Wahlalter. Bei der Kommunalwahl Hannover 2026 dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren wählen. Für den Wahltermin am 13. September 2026 bedeutet dies: Wahlberechtigt kann sein, wer spätestens am 13. September 2010 geboren wurde und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Damit erhalten viele Jugendliche in Hannover bei der Kommunalwahl erstmals die Möglichkeit, unmittelbar über politische Entscheidungen in ihrem eigenen Wohnumfeld mitzubestimmen.

Gerade für junge Menschen haben kommunalpolitische Entscheidungen eine direkte Bedeutung. Schulen, Sportanlagen, Jugendangebote, öffentlicher Nahverkehr, Radwege, Freizeitflächen, kulturelle Einrichtungen und die Gestaltung öffentlicher Räume sind Themen, die auf kommunaler Ebene behandelt werden. Erstwählerinnen und Erstwähler aus Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen und Bornum können deshalb schon vor ihrem 18. Geburtstag Einfluss darauf nehmen, wie sich ihr Stadtbezirk, die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover politisch entwickeln.

Auch EU-Bürger dürfen bei der Kommunalwahl in Hannover wählen

Das kommunale Wahlrecht ist nicht auf deutsche Staatsangehörige beschränkt. Auch Menschen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union können bei der Kommunalwahl in Hannover ihre Stimme abgeben, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, die erforderliche Wohnsitzdauer erfüllen und kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt. Damit unterscheidet sich die Kommunalwahl in einem wichtigen Punkt beispielsweise von der Bundestagswahl.

Für eine international geprägte Großstadt wie Hannover ist diese Regelung von besonderer Bedeutung. Nach Angaben der Landeshauptstadt Hannover sind bei der Kommunalwahl 2026 voraussichtlich rund 29.000 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt. Menschen mit ausschließlich einer Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union besitzen dagegen grundsätzlich kein aktives Wahlrecht bei deutschen Kommunalwahlen. Haben sie zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates, kann sich daraus bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Wahlberechtigung ergeben.

Seit wann muss man in Hannover wohnen, um wählen zu dürfen?

Für die Wahlberechtigung bei der Kommunalwahl Hannover 2026 ist auch die Dauer des Wohnsitzes entscheidend. Wahlberechtigte müssen seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnen. Für die Wahl am 13. September 2026 nennt die Landeshauptstadt Hannover den 13. Juni 2026 als maßgeblichen Stichtag. Die Drei-Monats-Regel sorgt dafür, dass die Wahlberechtigung einen tatsächlichen örtlichen Bezug zu der Kommune beziehungsweise dem jeweiligen Wahlgebiet voraussetzt.

Die Formulierung „jeweiliges Wahlgebiet“ ist wichtig, weil am selben Tag mehrere Wahlen stattfinden. Für die Wahl des Rates ist die Landeshauptstadt Hannover maßgeblich, für die Regionsversammlung die Region Hannover und für einen Stadtbezirksrat der jeweilige Stadtbezirk. Wer erst kurz vor der Wahl umgezogen ist, sollte deshalb besonders sorgfältig prüfen, für welche Wahlen eine Wahlberechtigung besteht und welchem Wahlbezirk die neue Anschrift zugeordnet wurde.

Was bedeutet das jeweilige Wahlgebiet in Hannover-Südwest?

Wer in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen oder Bornum wohnt, befindet sich im Stadtbezirk Ricklingen. Für die Wahl des Stadtbezirksrates Ricklingen bildet dieser Stadtbezirk das maßgebliche lokale Wahlgebiet. Gleichzeitig gehören die Einwohnerinnen und Einwohner zur Landeshauptstadt Hannover und zur Region Hannover und können bei erfüllten Voraussetzungen auch an den entsprechenden Wahlen auf diesen Ebenen teilnehmen.

Am 13. September 2026 geht es damit für Wahlberechtigte in Hannover-Südwest nicht nur um eine einzige politische Vertretung. Gewählt werden der Stadtbezirksrat, der Rat der Landeshauptstadt und die Regionsversammlung. Zusätzlich finden die Direktwahlen für das Oberbürgermeisteramt und das Amt der Regionspräsidentin beziehungsweise des Regionspräsidenten statt. Welche Stimmzettel eine Person erhält, richtet sich nach ihrer konkreten Wahlberechtigung und der Zuordnung im Wählerverzeichnis.

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung in Hannover

Die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen allein reicht für die praktische Stimmabgabe nicht aus. Wahlberechtigte werden für die jeweiligen Wahlen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer am Wahltag die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts erfüllt und ordnungsgemäß mit seinem Wohnsitz gemeldet ist, wird in der Regel automatisch für die entsprechenden Wahlen eingetragen. Eine gesonderte Anmeldung zur Kommunalwahl ist deshalb für die meisten Wahlberechtigten nicht erforderlich.

Die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl Hannover 2026 soll den Wahlberechtigten bis einschließlich 23. August 2026 zugestellt werden. Darauf finden sich unter anderem Angaben zum zuständigen Wahlraum sowie Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins und zur Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung ist damit ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Person im Wählerverzeichnis geführt wird.

Das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover kann für die eigenen Daten vom 24. bis 28. August 2026 eingesehen werden. Wer Zweifel an der Eintragung oder an persönlichen Angaben hat, sollte diese Möglichkeit nutzen und rechtzeitig Kontakt mit dem zuständigen Wahlamt aufnehmen.

Was tun, wenn keine Wahlbenachrichtigung angekommen ist?

Eine fehlende Wahlbenachrichtigung bedeutet nicht automatisch, dass kein Wahlrecht besteht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, aber bis zum vorgesehenen Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte seine Eintragung im Wählerverzeichnis überprüfen lassen. Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass sich Wahlberechtigte, die bis zum 24. August 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, an das Wahlamt wenden können.

Die Wahlbenachrichtigung selbst ist nicht zwingend erforderlich, um im Wahllokal wählen zu können. Wer wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann grundsätzlich auch ohne die Benachrichtigung wählen und sich mit einem geeigneten Personaldokument ausweisen. Trotzdem sollte eine fehlende Wahlbenachrichtigung nicht einfach ignoriert werden, weil insbesondere nach einem Umzug oder bei fehlerhaften Meldedaten geklärt werden muss, ob die Eintragung im richtigen Wahlbezirk erfolgt ist.

Erstwähler bei der Kommunalwahl Hannover 2026

Für viele Jugendliche in Hannover ist der 13. September 2026 der erste Wahltermin ihres Lebens. Nach Angaben der Landeshauptstadt Hannover nehmen voraussichtlich rund 13.000 Menschen erstmals überhaupt an einer Wahl teil. Rund 21.500 Personen sind erstmals bei einer Rats- und Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt. Die Kommunalwahl bietet damit einer großen Zahl junger Bürgerinnen und Bürger die erste Gelegenheit, ihre politische Stimme einzusetzen.

Erstwähler müssen keinen besonderen Antrag stellen, nur weil sie zum ersten Mal wählen. Wer alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und korrekt mit seinem Wohnsitz gemeldet ist, wird grundsätzlich automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung lohnt sich ein Blick auf das dort genannte Wahllokal. Zusätzlich sollten sich Erstwähler vorab damit beschäftigen, welche Vertretungen gewählt werden und wie viele Stimmen auf den unterschiedlichen Stimmzetteln vergeben werden können.

Umzug vor der Wahl: Warum der Wohnsitz besonders wichtig ist

Ein Wohnungswechsel kurz vor der Kommunalwahl kann Auswirkungen auf die Zuordnung zu Wahlgebiet, Wahlbezirk und Wählerverzeichnis haben. Das gilt besonders bei einem Umzug zwischen verschiedenen Stadtbezirken oder Kommunen. Da für die einzelnen kommunalen Wahlen unterschiedliche Wahlgebiete maßgeblich sind, kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass sich ein Umzug bei allen Stimmzetteln identisch auswirkt.

Wer in den Monaten vor dem 13. September 2026 nach Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen oder Bornum gezogen ist oder innerhalb Hannovers den Stadtbezirk gewechselt hat, sollte deshalb die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung genau kontrollieren. Bei Unklarheiten ist das Wählerverzeichnis die entscheidende Grundlage. So lässt sich rechtzeitig klären, für welche Wahlen eine Person eingetragen ist und in welchem Wahlraum die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann.

Wahlberechtigung am 13. September 2026 richtig nutzen

Wer zur Kommunalwahl Hannover 2026 wahlberechtigt ist, kann seine Stimmen am Wahltag im zugewiesenen Wahllokal oder bereits vorher per Briefwahl abgeben. Für die persönliche Wahl im Wahllokal ist die Eintragung im Wählerverzeichnis entscheidend. Die Wahlbenachrichtigung erleichtert die Zuordnung, ist jedoch nicht das Wahlrecht selbst. Ein Personaldokument sollte zur Identifikation mitgeführt werden.

Für Wahlberechtigte aus Hannover-Südwest lohnt es sich, rechtzeitig zu prüfen, wo das eigene Wahllokal liegt und welche Wahlen auf den einzelnen Stimmzetteln aufgeführt sind. Wer am Wahltag verhindert ist oder seine Stimmen lieber vorab abgeben möchte, kann die Briefwahl zur Kommunalwahl Hannover 2026 nutzen. Dadurch lässt sich das Wahlrecht unabhängig davon wahrnehmen, ob am 13. September ein persönlicher Besuch im Wahllokal möglich ist.

Wahlberechtigung rechtzeitig prüfen

Wer in Ricklingen, Oberricklingen, Mühlenberg, Wettbergen oder Bornum lebt und am 13. September 2026 wählen möchte, sollte insbesondere Wahlalter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Eintragung im Wählerverzeichnis im Blick behalten. Nach dem Eingang der Wahlbenachrichtigung empfiehlt es sich, die persönlichen Angaben sowie das zugewiesene Wahllokal zu kontrollieren. Bei fehlender Benachrichtigung oder Unklarheiten sollte die Wahlberechtigung frühzeitig mit dem Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover geklärt werden.


Häufige Fragen zum Wahlrecht bei der Kommunalwahl Hannover 2026

Wer darf bei der Kommunalwahl Hannover 2026 wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am 13. September 2026 mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis stehen oder einen Wahlschein besitzen.

Ab welchem Alter darf man bei der Kommunalwahl in Hannover wählen?

Bei Kommunalwahlen in Niedersachsen darf bereits ab 16 Jahren gewählt werden. Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 muss eine wahlberechtigte Person somit spätestens am 13. September 2010 geboren worden sein.

Dürfen 16- und 17-Jährige in Hannover den Stadtbezirksrat wählen?

Ja. Auch 16- und 17-Jährige können bei erfüllten Voraussetzungen an den Kommunalwahlen teilnehmen. Dazu gehört auch die Wahl des zuständigen Stadtbezirksrates, wenn die erforderliche Wahlberechtigung für das jeweilige Wahlgebiet vorliegt.

Dürfen EU-Bürger bei der Kommunalwahl Hannover 2026 wählen?

Ja. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind bei Kommunalwahlen grundsätzlich wahlberechtigt, wenn sie die gleichen weiteren Voraussetzungen wie deutsche Wahlberechtigte erfüllen.

Dürfen Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit wählen?

Wer ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union besitzt, ist bei der Kommunalwahl nicht wahlberechtigt. Eine zusätzliche deutsche oder andere EU-Staatsangehörigkeit kann dagegen bei erfüllten weiteren Voraussetzungen ein Wahlrecht begründen.

Wie lange muss man vor der Kommunalwahl in Hannover wohnen?

Für die Wahlberechtigung ist grundsätzlich ein Wohnsitz von mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet erforderlich. Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 ist der 13. Juni 2026 der entsprechende Stichtag.

Muss man für die Kommunalwahl im Wählerverzeichnis stehen?

Ja. Für die Stimmabgabe ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis beziehungsweise ein gültiger Wahlschein erforderlich. Wahlberechtigte werden bei erfüllten Voraussetzungen in der Regel automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Kann ich wählen, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Eine fehlende Wahlbenachrichtigung schließt die Stimmabgabe nicht automatisch aus. Entscheidend sind die Wahlberechtigung und die Eintragung im Wählerverzeichnis. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte die Eintragung rechtzeitig beim Wahlamt überprüfen.

Müssen Erstwähler einen Antrag für die Kommunalwahl stellen?

Nein. Erstwähler müssen normalerweise keinen besonderen Antrag stellen. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und ordnungsgemäß gemeldet ist, wird grundsätzlich automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Kann ein Umzug vor der Kommunalwahl die Wahlberechtigung verändern?

Ja. Ein Umzug kann die Zuordnung zu einem Wahlgebiet, Wahlbezirk oder Wählerverzeichnis beeinflussen. Wer kurz vor der Kommunalwahl umgezogen ist, sollte deshalb die Wahlbenachrichtigung und die Eintragung im Wählerverzeichnis besonders sorgfältig prüfen.